Prüfnormen

Prüfnormen

Schwerentflammbar

Schwerentflammbare Beschichtungsstoffe werden bei der DIN4102-B1 auf schwerentflammbarem Holzuntergrund bzw. auf mineralischem oder metallischem Untergrund geprüft. Im Teil 1 der DIN4102 wird nach folgender Einteilung das Brandverhalten unterschieden:

Baustoffklasse Anicht brennbare Baustoffe
Baustoffklasse Bbrennbare Baustoffe
Baustoffklasse B1schwerentflammbare Baustoffe
Baustoffklasse B2normalentflammbare Baustoffe
Baustoffklasse B3leichtentflammbare Baustoffe

Nach bestandener Prüfung kann ein so genanntes allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis beantragt werden.

Möbeloberflächennorm DIN 68861 Teil 1B

Bei der deutschen Möbeloberflächennorm DIN 68861 handelt es sich um die Klassifizierung nach unterschiedlichen Beanspruchungsarten. Diese umfangreiche Norm besteht aus mehreren Teilen, wo u.a. die chemische Beanspruchung, Abriebbeanspruchung, Kratzbeanspruchung, Zigarettenglut und der Einfluss von Hitze (trocken und feucht) geprüft wird.

In der Praxis wird zur Simulation am häufigsten Teil 1 der DIN 68861 angewandt. Hier steht das Verhalten bei chemischer Beanspruchung von gebrauchsfertigen Möbeloberteilen im Vordergrund. Geprüft wird mit bis zu 27 Prüfsubstanzen (z.B. Reinigungsmittel, div. Lebensmittel, haushaltsübliche Reinigungsmittel) über bestimmte Zeiträume die Veränderung der Oberfläche mit anschließender Bewertung. Diese erfolgt nach den Beanspruchungsgruppen 1A (höchste / beständigste Gruppe) bis 1F (geringste Gruppe). Wobei physikalisch trockene Lacksysteme i.d.R. die Beanspruchungsklasse 1C erreichen, chemisch härtende (höher wertige) die Beanspruchungsgruppe 1B.

Frei von Schwermetallen gem. DIN EN71-3

Diese Europäische Norm beschreibt die Sicherheit von Spielzeugen bezüglich der Wanderung von schädlichen Substanzen aus der Oberfläche von Spielzeugmaterialien (z.B. Arsen, Blei, Cadium, Chrom, Quecksilber). Mittels Extraktion wird ein Verdauungsvorgang simuliert, der anschließend Aufschluss über die gelösten und somit bioverfügbaren Elemente bestimmt. Sofern alle Grenzwerte nicht überschritten werden, sind die Anforderungen der DIN EN71-3 erfüllt.

VOC konform - Deco-Paint-Richtlinie (ChemVOCFarbV)

Bis zum Jahr 2007 gab es lediglich gesetzliche Bestimmungen für Betriebe mit einem Lösemittelausstoss von mehr als 5 Tonnen pro Jahr. Doch seit in Kraft treten der Deco-Paint-Verordnung am 01.01.2007 sind alle Anwender lösemittelhaltiger Farben und Lacke gezwungen, sich der neuen gesetzlichen Verordnung anzupassen. Ziel der Deco-Paint-Richtlinie ist es, den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen zu begrenzen. Die Einführung der Richtlinie erfolgt in zwei Stufen, die erste Stufe gilt seit dem 01.01.2007, die zweite Stufe folgt zum 01.01.2010. Betroffen sind Farben und Lacke, die zur Beschichtung von Gebäuden, deren Bauteilen oder dekorativen Bauelementen zum Einsatz kommen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Treppen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen...). Nicht betroffen sind mobile Bauteile (z.B. Möbel, Küchen, Messestände...). Die Einteilung erfolgt in 12 Produktkategorien, unterteilt nach lösemittelbasierend und wasserbasierend und darf die jew. Grenzwerte nicht überschreiten. Die Grenzwerte beziehen sich auf gebrauchsfertige Produkte, d.h. inkl. aller notwendigen Zusätze (Härter, Verdünnungen, Additive...).




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