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Mechanische Oberflächenstrukturen zu erzeugen ist aufwendig, wenig flexibel und vor allem kostenintensiv. Erheblich variabler und wirtschaftlicher sind die Glas-Effektlacke aus unserer Forschung. Hochwertige Substanzen erzeugen einen homogenen Glaslack mit hoher Widerstandsfähigkeit. Neben der großen Auswahl an Standardfarben stehen alle Farbtöne aus dem PEHAPOL-Programm als Glaslack zur Verfügung. Darüber hinaus kann durch Einfärben des Basislackes P68902 jeder Farbton nach Kundenwunsch hergestellt werden.
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PEHACRYL C 2K-Basislack für Glas, PMMA |
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|---|---|
| P68902 | farblos (zum Einfärben) |
| Anwendung | innen |
| Härter | P850770, MV 5:1 |
| Verdünnung | P86032 (nach Bedarf) |
| Trocknung | 15 Min. bei 80°C o. 16 Std. bei 20°C |
| Verarbeitungszeit | ca. 3-4 Std. |
| Ergiebigkeit je ltr./kg | ca. 8-10m² |
| Erfüllt |
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PEHACRYL C 2K-Glaseffektlack für Glas, PMMA |
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|---|---|
| P64111 P64112 P64113 P64114 | Sandstrahleffekt Ätzeffekt Satineffekt Milchglaseffekt |
| Anwendung | innen |
| Härter | P850770, MV 5:1 |
| Verdünnung | P86032 (nach Bedarf) |
| Trocknung | 15 Min. bei 80°C o. 16 Std. bei 20°C |
| Verarbeitungszeit | ca. 3-4 Std. |
| Ergiebigkeit je ltr./kg | ca. 8-10m² |
| Erfuellt |
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Alle Farbtoene aus dem PEHAPOL-Programm:
RALWeitere Beispiele und Informationen finden Sie in unserer PEHAPOL Broschuere.
Für weitere Informationen zu den Prüfnormen bewegen Sie die Maus über die Piktogramme.
© 2012 PETER-LACKE
Schwerentflammbare Beschichtungsstoffe werden bei der DIN4102-B1 auf schwerentflammbarem Holzuntergrund bzw. auf mineralischem oder metallischem Untergrund geprüft. Im Teil 1 der DIN4102 wird nach folgender Einteilung das Brandverhalten unterschieden:
| Baustoffklasse A | nicht brennbare Baustoffe |
| Baustoffklasse B | brennbare Baustoffe |
| Baustoffklasse B1 | schwerentflammbare Baustoffe |
| Baustoffklasse B2 | normalentflammbare Baustoffe |
| Baustoffklasse B3 | leichtentflammbare Baustoffe |
Nach bestandener Prüfung kann ein so genanntes allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis beantragt werden.
- entspricht den Anforderungen der Prüfnormen für Oberflächenwerkstoffe (Gegenstandsgruppe A.1/3.18)
Schiffsausrüstungen müssen gem. der Europäischen Richtlinie96/98 EG (zuletzt geändert durch Richtlinie 2008/67/EG), zumSchutz des menschlichen Lebens auf See, zugelassen werden. Die verwendeten Anstrichmittel für festverbaute Inneneinrichtungen (Schotten, Verkleidungen, Decks und Decken sowie Fussbodenbelägen) müssen der o.g. IMO Resolution entsprechen und mittels EG Baumusterprüfbescheinigung (Modul B) und in QM-Zertifikat (ModulD, E oder F) zugelassen sein.
Bei der deutschen Möbeloberflächennorm DIN 68861 handelt es sich um die Klassifizierung nach unterschiedlichen Beanspruchungsarten. Diese umfangreiche Norm besteht aus mehreren Teilen, wo u.a. die chemische Beanspruchung, Abriebbeanspruchung, Kratzbeanspruchung, Zigarettenglut und der Einfluss von Hitze (trocken und feucht) geprüft wird.
In der Praxis wird zur Simulation am häufigsten Teil 1 der DIN 68861 angewandt. Hier steht das Verhalten bei chemischer Beanspruchung von gebrauchsfertigen Möbeloberteilen im Vordergrund. Geprüft wird mit bis zu 27 Prüfsubstanzen (z.B. Reinigungsmittel, div. Lebensmittel, haushaltsübliche Reinigungsmittel) über bestimmte Zeiträume die Veränderung der Oberfläche mit anschließender Bewertung. Diese erfolgt nach den Beanspruchungsgruppen 1A (höchste / beständigste Gruppe) bis 1F (geringste Gruppe). Wobei physikalisch trockene Lacksysteme i.d.R. die Beanspruchungsklasse 1C erreichen, chemisch härtende (höher wertige) die Beanspruchungsgruppe 1B.
Diese Europäische Norm beschreibt die Sicherheit von Spielzeugen bezüglich der Wanderung von schädlichen Substanzen aus der Oberfläche von Spielzeugmaterialien (z.B. Arsen, Blei, Cadium, Chrom, Quecksilber). Mittels Extraktion wird ein Verdauungsvorgang simuliert, der anschließend Aufschluss über die gelösten und somit bioverfügbaren Elemente bestimmt. Sofern alle Grenzwerte nicht überschritten werden, sind die Anforderungen der DIN EN71-3 erfüllt.
Bis zum Jahr 2007 gab es lediglich gesetzliche Bestimmungen für Betriebe mit einem Lösemittelausstoss von mehr als 5 Tonnen pro Jahr. Doch seit in Kraft treten der Deco-Paint-Verordnung am 01.01.2007 sind alle Anwender lösemittelhaltiger Farben und Lacke gezwungen, sich der neuen gesetzlichen Verordnung anzupassen. Ziel der Deco-Paint-Richtlinie ist es, den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen zu begrenzen. Die Einführung der Richtlinie erfolgt in zwei Stufen, die erste Stufe gilt seit dem 01.01.2007, die zweite Stufe folgt zum 01.01.2010. Betroffen sind Farben und Lacke, die zur Beschichtung von Gebäuden, deren Bauteilen oder dekorativen Bauelementen zum Einsatz kommen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Treppen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen...). Nicht betroffen sind mobile Bauteile (z.B. Möbel, Küchen, Messestände...). Die Einteilung erfolgt in 12 Produktkategorien, unterteilt nach lösemittelbasierend und wasserbasierend und darf die jew. Grenzwerte nicht überschreiten. Die Grenzwerte beziehen sich auf gebrauchsfertige Produkte, d.h. inkl. aller notwendigen Zusätze (Härter, Verdünnungen, Additive...).